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AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 11/2021

  1. GELTUNG

Soweit keine ausdrücklichen anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte von Jan Alexander Kunert, MSc (im Folgenden kurz „Skilehrer“ genannt) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere allfällige Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (im Folgenden auch „Kunde“ oder „Gast“ genannt) werden ausdrücklich abbedungen, auch wenn sie in Auftragsbestätigungen, Schriftverkehr etc. aufscheinen. Diese gelten auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen, Verlängerungen und/oder künftigen Verträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

Abweichungen, Änderungen, Ergänzungen oder der (teilweise) Ausschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform und müssen von beiden Teilen unterfertigt werden. Selbiges gilt auch für das Abgehen von der Schriftform.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden dem Gast zur Kenntnis gebracht. Er anerkennt, diese gelesen, verstanden und sich mit ihnen einverstanden erklärt zu haben. Darüber hinaus sind sie jederzeit auf der Homepage des Skilehrers (ridewithme.guide) abrufbar, speicherbar und ausdruckbar.

  1. ANMELDUNG / VERTRAGSSCHLUSS / DURCHFÜHRUNG

Buchungsanfragen erfolgen über die Website, per E-Mail, Telefon oder direkt beim Skilehrer. Es steht dem Skilehrer frei Anfragen anzunehmen oder abzulehnen.

Die Buchung bzw. der Vertrag kommt auf Grundlage der schriftlichen Buchungsbestätigung per E-Mail durch den Skilehrer zustande. Im Falle einer vereinbarten Anzahlung kommt der Vertrag erst mit Eingang der Anzahlung beim Skilehrer zustande (aufschiebende Bedingung).

Als Vertragspartner gilt jedenfalls der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen (mit)bestellt hat. Mehrere Besteller haften ebenso wie allenfalls in den Vertrag hinzu- und/oder eintretende Personen gegenüber dem Skilehrer solidarisch.

Der Leistungsumfang ist aus der Programmbeschreibung sowie aus der Anmeldungsbestätigung ersichtlich. Die Beschreibungen stellen den geplanten Veranstaltungsverlauf dar. Änderungen können sich jederzeit durch äußere Einflüsse wie Wetter, Schneeverhältnisse, Lawinensituation, Problemen bei Transportmitteln (zB. Seilbahn oder Straßensperrungen etc.), Hotelüberbuchungen etc. ergeben. Der Skilehrer ist berechtigt das Veranstaltungsprogramm entsprechend der Situation anzupassen. Dieser Umstand berechtigt den Gast nicht zur kostenfreien Stornierung oder zur Preisreduktion.

Nach Möglichkeit wird der Skilehrer alle Touren und Kurse selbst durchführen. Bei Krankheit, Unfall, unvorhergesehenen Ereignissen odgl. ist der Skilehrer berechtigt, einen anderen geeigneten Skiführer/Skilehrer oder Bergführer zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen zu beauftragen. Dieser Umstand berechtigt den Gast nicht zur kostenfreien Stornierung oder zur Preisreduktion.

Für bestimmte Veranstaltungen gibt es Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen. Diese können bei der Buchung/Anmeldung erfragt werden oder ergeben sich aus den Programmbeschreibungen. Der Skilehrer behält sich vor, nach Anmeldeschluss zu entscheiden, ob eine Veranstaltung stattfindet oder abgesagt werden muss. Im Falle einer Absage werden die Teilnehmer verständigt. Den Teilnehmern entstehen dadurch gegenüber dem Skilehrer keine wie immer gearteten Ansprüche aus welchem Rechtsgrund auch immer. Mit Absprache und Einverständnis aller Teilnehmer kann das Programm allenfalls angepasst (zB. durch Leistungskürzungen oder Entgelterhöhungen) durchgeführt werden. Ein Anspruch des Gastes auf eine derartige Anpassung besteht aber nicht.

Der Gast hat keinen Anspruch darauf, dass die Dienstleistungen des Skilehrers (zB. Veranstaltung, Kurs etc.) verlängert werden.

Dem Gast steht kein Auflösungs-, Kündigungs- und/oder Rücktrittsrecht zu. Davon ausgenommen sind lediglich abweichende Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (zB. Storno) sowie gesetzlich zwingend vorgesehene Auflösungs-, Kündigungs- und/oder Rücktrittsrechte. Bei Endverbrauchern gelten sohin insbesondere die in § 3 KSchG genannten Rücktrittsrechte. Erfolgt eine Buchung im Fernabsatz, also telefonisch, per Fax, E-Mail oder Internet, steht dem Kunden als Konsument im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht binnen 14 Tagen im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) zu. Wünscht der Kunde, dass mit den beauftragten Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, wird damit gleichzeitig der Skilehrer ermächtigt, umgehend mit den Arbeiten und Dienstleistungen zu beginnen. Dem Kunden ist bekannt, dass er dadurch das Rücktrittsrecht nach dem FAGG verliert und sämtliche Vertragsbestimmungen durch seine Vertragsannahme unmittelbar rechtswirksam werden.

  1. PREISE / ZAHLUNG

Es gelten die in der Buchungsbestätigung genannten Preise. Allfällige Kosten für die Geldtransaktionen (zB. Überweisungsspesen, Bankspesen etc.) trägt der Kunde. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.

Bei Tagesprogrammen sind – sofern individuell nichts anderes vereinbart wird – die Spesen des Skilehrers im Preis enthalten. Bei Mehrtagestouren übernimmt diese Spesen (Fahrkosten, Nächtigung mit Halbpension, Lift- oder Taxikosten etc.) der Gast. Ausnahmen sind in der Ausschreibung der Tour angegeben.

Die in Katalogen, Prospekten, Preislisten, auf der Homepage etc. angegebenen Preise sind – soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes angegeben ist – stets unverbindlich und freibleibend. Ebenso sind die Preise für Nachfolgeaufträge, Zusatzaufträge odgl. unverbindlich.

Der Skilehrer behält sich bei offenkundigen und nachvollziehbaren Rechenfehlern die Vertragsanpassung vor.

Es steht dem Skilehrer frei, Voraus-, Teil- bzw. Anzahlungen auf das Entgelt ohne Angabe von Gründen zu verlangen und in Rechnung zu stellen. Solange Voraus-, Teil- bzw. Anzahlungen nicht geleistet und/oder Sicherheiten nicht gegeben sind, ist der Skilehrer von seiner Verpflichtung, (weitere) Leistungen zu erbringen befreit.

Bei Tagesprogrammen fällt in der Regel keine Anzahlung an. Bei Tagesprogrammen ist nur Barzahlung möglich. Bei Mehrtagestouren mit Übernachtung ist bei der Anmeldung grundsätzlich eine Anzahlung von 20% des Gesamtentgelts zu leisten. Das restliche Entgelt muss bis spätestens 14 Tage vor Tourantritt bzw. Beginn der Dienstleistung auf dem Konto des Skilehrers gutgeschrieben sein, widrigenfalls dem Skilehrer ein Rücktritt vom Vertrag offensteht. Der Gast erhält nach der Anmeldung eine Rechnung des Skilehrers, in der die Zahlungsmodalitäten und der Rechnungsbetrag nochmals angeführt sind.

Für Umbuchungen, die vom Teilnehmer veranlasst werden, behält sich der Skilehrer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,00 ausdrücklich vor.

Der Skilehrer ist berechtigt, dem Gast Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Gast erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Skilehrer ausdrücklich einverstanden. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die elektronische Zusendung der Rechnung per E-Mail durch den Skilehrer an die bekanntgegebene E-Mail-Adresse erfolgen kann und, dass technische Einrichtungen, wie etwa Filterprogramme, Firewalls etc. entsprechend adaptiert werden. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an den Skilehrer (zB. Abwesenheitsnotizen etc.) werden nicht berücksichtigt und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.

Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungen des Skilehrers binnen 7 Tagen nach Zugang, spätestens aber zu Beginn der Dienstleistungen spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Die Einhaltung des Zahlungstermins bildet eine wesentliche Bedingung für die Vertragserfüllung. Mit Ablauf des Zahlungstermins tritt Verzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

Für den Fall des Zahlungsverzugs werden gegenüber unternehmerischen Vertragspartnern Verzugszinsen gem. § 456 UGB mit 9,2% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank p.a., gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. vereinbart. Darüber hinaus sind dem Skilehrer Mahnspesen (5% des aushaftenden Betrages, mindestens jedoch € 20,00) und die mit der anwaltlichen oder gerichtlichen Geltendmachung seiner Forderung zusammenhängenden notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu ersetzen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugschadens bleibt vorbehalten. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch nur mit einer Teilzahlung, gehen allfällige Vergütungen, Nachlässe, Rabatte, Abschläge etc. zur Gänze – auch hinsichtlich aller bereits geleisteter oder erst später zu erbringender Zahlungen sowie der noch ausstehenden Teilzahlungen – verloren.

Der Skilehrer ist im Fall des Zahlungsverzuges berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden fällig zu stellen. Im Falle einer Ratenvereinbarung tritt bei Verzug Terminverlust ein, sodass sogleich der aushaftende Gesamtbetrag fällig wird.

Eingehende Zahlungen werden zunächst auf Mahn-/Inkassokosten, sodann auf entstandene Zinsen und in der Folge auf die jeweils älteste Forderung angerechnet. Dies gilt unabhängig von einer allfälligen Widmung der Zahlung durch den Kunden.

Der Skilehrer ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Werden vom Skilehrer Fremdwährungen akzeptiert, trägt der Kunde alle damit zusammenhängenden Kosten, wie etwa Spesen, Gebühren etc.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen – aus welchem Grund auch immer – zurückzubehalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen, sofern die Gegenansprüche vom Skilehrer nicht ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Skilehrer ohne dessen ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung abzutreten.

Wird gegen eine Rechnung des Skilehrers binnen zwei Monaten ab Zugang kein begründeter, schriftlicher Einspruch erhoben, gilt diese jedenfalls als genehmigt.

  1. RÜCKTRITT UND STORNO

Der Kunde ist unabhängig vom Vorliegen von Gründen berechtigt, einseitig vom Vertrag zurücktreten und die Buchung damit zu stornieren. Der Skilehrer ist in diesen Fällen berechtigt, nachstehende Stornokosten dem Kunden in Rechnung zu stellen:

  • Storno bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn: € 150,00
  • Storno 29. Tag – 15. Tag: 50% des Gesamtentgeltes (mindestens € 200,00)
  • Storno 14. Tag – 01. Tag: 100% des Gesamtentgeltes (mindestens € 250,00)
  • Bei Nichtanreise ohne Nachricht, verspätete Anreise sowie verfrühter Abreise: 100% des Gesamtentgeltes (mindestens € 250,00) 

Gebührt dem Skilehrer 100% des vereinbarten Gesamtentgeltes, so wird der Skilehrer in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebotes erspart oder was er durch anderweitige Aufträge erhalten hat. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Kunde.

Sollten zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits Kosten entstanden sein, welche die Vorauszahlung bzw. den Stornobetrag übersteigen, werden diese Kosten dem Gast in Rechnung gestellt.

Allfällige weitere Ansprüche (zB. Pönale, Schadenersatz etc.) bleiben hievon unberührt und gebühren dem Skilehrer darüber hinaus.

Zur Abdeckung allfälliger Stornokosten wird dem Kunden empfohlen, eine angemessene Stornoversicherung abzuschließen.

Der Skilehrer ist ohne Vorliegen von Gründen berechtigt, bis spätestens zum 30. Tag vor dem Veranstaltungsbeginn einseitig vom Vertrag zurücktreten und die Buchung damit zu stornieren. In diesen Fällen stehen dem Kunden keine wie immer gearteten Ansprüche – aus welchem Rechtsgrund auch immer – gegenüber dem Skilehrer zu.

Der Skilehrer hat darüber hinaus das Recht, den Vertrag jederzeit aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung von Fristen und/oder Terminen aufzulösen (Rücktritt / Kündigung). Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn der Kunde wesentliche Vertragspflichten verletzt, in Zahlungsverzug (auch mit Teil-, Voraus- und/oder Anzahlungen) gerät, wenn er auf Begehren des Skilehrers keine Teil-, Voraus- und/oder Anzahlung leistet, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckendem Vermögen unterbleibt, wenn der Kunde die für die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung erforderliche Mitwirkung nicht leistet, eine Durchführung der Veranstaltung aufgrund von gesetzlichen oder behördlichen Verboten bzw. Maßnahmen unmöglich, wesentlich erschwert oder wirtschaftlich unrentabel wird, die Durchführung der Veranstaltung ohne Gefahr nicht möglich ist, der Kunde schwerwiegend oder wiederholt gegen Vorgaben des Skilehrers verstößt, den reibungslosen Geschäftsbetrieb des Skilehrers und/oder Veranstaltungen stört oder gefährdet, wenn bei Veranstaltungen des Skilehrers die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, wenn der Kunde durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen und/oder dem Skilehrer gegenüber das Zusammentreffen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht, wenn der Kunde von einer ansteckenden Krankheit oder einer Krankheit, die über die Vertragsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegebedürftig wird sowie in allen Fällen von höherer Gewalt (zB. Wettersituation, Streik, Krieg, Epidemie oder Pandemie, Naturereignisse etc.).

Sollten öffentlich-rechtliche Regelungen bestehen, die die Durchführung der Buchung in der zum Anmeldezeitpunkt vorgesehenen Form unmöglich oder wirtschaftlich unrentabel machen bzw. wesentlich erschweren (zB. aufgrund von Epidemien oder Pandemien), behält sich der Skilehrer das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten oder die Buchung bzw. Veranstaltung zu ändern. Die Kunden werden hievon schnellst möglichst informiert. Die Kunden können daraus jedenfalls keine Ansprüche für entstandene Aufwendungen oder sonstige Ansprüche – aus welchem Rechtsgrund auch immer – gegenüber dem Skilehrer ableiten.

Generell sind Kunden im Falle des Rücktritts bzw. Kündigung durch den Skilehrer nicht berechtigt, Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gegen den Skilehrer zu stellen.

Sofern der Rücktritt aus einem Grund erfolgt, welcher der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist, ist der Skilehrer berechtigt, das Entgelt zumindest in Höhe der Stornokosten bei Nichtanreise zu begehren. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Ansprüche, insbesondere von Schadensersatzansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten.

  1. MANGELNDE VORAUSSETZUNGEN

Bei den angebotenen Programmen kann jeder teilnehmen, der körperlich fit bzw. den Anforderungen gewachsen ist. Dies wird auch im Vorfeld soweit möglich abgeklärt und besprochen. Falls ein Teilnehmer den Anforderungen und Voraussetzungen nicht gewachsen sein sollte, so ist der Skilehrer berechtigt, im Sinne der allgemeinen Sicherheit sowie der Sicherheit des Teilnehmers selbst diesen von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall ist der Skilehrer berechtigt, das Entgelt in Höhe der Stornokosten bei Nichtanreise zu begehren.

  1. LEISTUNGSSTÖRUNGEN

Sämtliche Ereignisse, die zu einer Leistungsstörung führen und nicht in die Sphäre des Skilehrers fallen, sind der Sphäre des Kunden zuzurechnen. In die Sphäre des Skilehrers fallen nur jene Umstände, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dessen Leistungserbringung stehen und von diesem beeinflussbar sind.

Aufgrund von Störungen in der Leistungserbringung, welche der Sphäre des Kunden zuzurechnen sind, hat eine Anpassung des Entgeltes zu erfolgen. Der Skilehrer ist in diesen Fällen berechtigt, Ansprüche, insbesondere eine Entschädigung für freie Kapazitäten (Leerbestände), nicht geleistete Arbeiten, entgangenen Gewinn udgl. zu begehren.

Eventuelle Mehrkosten, die durch notwendige Umplanungen zustanden kommen, werden dem Gast verrechnet bzw. Minderkosten zurückerstattet.

Die Leistungsverpflichtung des Skilehrers ist ausgesetzt, solange der Kunde mit einer bereits fälligen Zahlung, auch aus anderen, gegenüber dem Skilehrer bestehenden Verpflichtungen und Obliegenheiten, in Verzug ist.

Im Falle nachträglicher Unmöglichkeit steht dem Skilehrer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

  1. GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG

Der Kunde haftet dem Skilehrer gegenüber unabhängig vom Verschulden für jeden Schaden, den er verursacht.

Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Skilehrer sind vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften in jedem Fall mit dem Fakturenwert begrenzt.

Der Kunde hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Skilehrers zurückzuführen ist.

Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die der Skilehrer einzustehen hat, Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde vorrangig zur Inanspruchnahme dieser Versicherungsleistung.

Den Anweisungen des Skilehrers sind unbedingt und genauestens Folge zu leisten. Trotz sorgfältiger Planung und Sorgfalt können Unfälle, Schäden udgl. nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Jede Art von Bewegung in den Bergen bringt ein Risiko mit sich. Ein erhebliches Maß an Vorsicht, Umsicht und Eigenverantwortung wird bei jedem Teilnehmer vorausgesetzt. Mit der Anmeldung bzw. Buchung bestätigt der Gast ausdrücklich sein eigenverantwortliches Verhalten und akzeptiert das mit der Buchung verbundene Risiko.

Der Skilehrer haftet für Schäden – sofern nicht zwingende rechtliche Regelungen anderes vorsehen – nur bei Vorliegen eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens. Die Haftung des Skilehrers für leicht fahrlässiges Verhalten ist ausgeschlossen. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist auch eine Haftung wegen grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.

Der Skilehrer schließt jede Haftung für das Verhalten von externen Personen, wie zB. externen Veranstaltern, anderen Gästen, Seilbahnmitarbeitern etc. aus.

Ein sonstiger Schadenersatz, insbesondere Ersatz mittelbarer Schäden, von Mangelfolgeschäden, Vermögensschäden Dritter und von entgangenem Gewinn wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Gründe entgegenstehen.

Sämtliche Haftungsausschlüsse beziehen sich auch auf Ansprüche gegen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Skilehrers aufgrund von Schädigungen, die diese dem Kunden zufügen.

Die Fristen zur Geltendmachung von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen durch den Kunden betragen jeweils 6 Monate. Bei Gewährleistungsansprüchen beginnt diese Verjährungsfrist ab Erbringung der Leistung bzw. Teilleistung, bei Schadenersatzansprüchen ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Ein Jahr nach dem anspruchsbegründenden Ereignis sind Schadenersatzansprüche jedenfalls verjährt (absolute Verjährung).

  1. VERSICHERUNG

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Gäste/Kunden durch den Skilehrer nicht (mit-)versichert sind. Den Gästen wird daher dringend empfohlen, selbst für einen (genügenden) Versicherungsschutz, insbesondere Unfallversicherungsschutz (zB. für Bergung, Unfallkosten etc.) zu sorgen. Ebenso empfohlen wird eine Reiseversicherung, die Rücktritt, verspätete Anreise oder Abbruch mit einbezieht. Falls Dritte (zB. Vermittler, Hotelbetreiber etc.) den Abschluss der Versicherung übernehmen, sollte unbedingt sichergestellt werden, dass auch die Skilehrer und Skiführerkosten mit in die Versicherung eingeschlossen werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, Förderer der Bergrettung Tirol zu werden. Mit dem relativ geringen Beitrag ist zumindest eine Bergekostenversicherung verbunden, die weltweit gilt.

  1. LEIHAUSRÜSTUNG

Der Skilehrer stellt dem Gast leihweise und kostenlos die Lawinen-Notfallausrüstung bestehend aus VS-Gerät, Schaufel und Sonde während der Veranstaltung bzw. der Dienstleistungen zur Verfügung. Verluste oder Beschädigungen an Leihmaterial bzw. Leihgeräten hat der Gast unabhängig von einem Verschulden dem Skilehrer vollständig zu ersetzen. Für Schäden aufgrund von nicht erkennbaren Mängeln/Schäden am Leihmaterial bzw. an Leihgeräten kann der Skilehrer nicht haftbar gemacht werden. Im Übrigen gilt hinsichtlich der Haftung Punkt 7. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Verwendung von Daten / Vertraulichkeit / Urheberrechte

Der Skilehrer ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden bzw. von den Teilnehmern wie Vorname(n), Familienname, Geschlecht, akademischer Grad, Geburtsdatum und –ort, Firma, Unternehmensbezeichnung, Firmen- bzw. Handelsregisternummer, Adresse, Rechnungsanschrift, Legitimationsdokument, Staatsbürgerschaft, Beruf/Branche, Telefonnummer, Fax-Nummer, E-Mail-Adresse, im Rahmen der Grenzen des Datenschutzgesetzes sowie der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Kunde leistet Gewähr dafür, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen, insbesondere iSd. Datenschutzbestimmungen (zB. DSGVO, DSG etc.), wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das World Wide Web für jedermann zugänglich ist und insbesondere Missbrauch nicht auszuschließen ist, sodass auch der unautorisierte Zugriff Dritter auf Daten und Informationen nicht ausgeschlossen werden kann. Der Kunde kann daraus sowie den damit einhergehenden (negativen) Folgen gegenüber dem Skilehrer keine Schadenersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche ableiten.

Der Kunde erklärt sein ausdrückliches, unwiderrufbares Einverständnis, dass der Skilehrer Ablichtungen, Bilder, Fotos, Videos etc. der Kunden sowie der Veranstaltungen, insbesondere zu Marketingzwecken (zB. als Referenz), verwenden, nutzen und veröffentlichen darf.

Sämtliche individuellen Leistungen des Skilehrers (zB. Veranstaltungsunterlagen, Bilder, Präsentationen, Druckwerke etc.) sowie die vom Skilehrer angebotenen Dienste sowie sonstiges Know-how des Skilehrers bleiben (geistiges) Eigentum des Skilehrers und urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung und Verarbeitung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Skilehrers.

  1. Rechtswahl / Gerichtsstandvereinbarung

Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird als ausschließlicher Gerichtsstand das für A-6500 Landeck sachlich zuständige Gericht vereinbart. Der Skilehrer hat zusätzlich das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

Der Vertrag unterliegt – auch bei Bestellungen bzw. Buchungen im oder aus dem Ausland – ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des IPRG, der Weiterverweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechtübereinkommens.

  1. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist sowohl für sämtliche Leistungen des Skilehrers als auch für jene des Kunden in A-6500 Landeck, sofern nicht ein anderer Bestimmungsort ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Die Einholung erforderlicher Reisedokumente sämtlicher Art ist vom Kunden zu übernehmen. Der Kunde und/oder die Reisenden sind selbst für die Einhaltung der Reisevorschriften und Einhaltung allfällige Gesundheitsbestimmungen verantwortlich.

Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen des Namens, der Zustellanschrift, der Rechnungsadresse, der E-Mail-Adresse etc. umgehend schriftlich mitzuteilen, widrigenfalls die Zustellung unter der bekannten Anschrift wirksam ist.

Für die Einhaltung des vereinbarten Schriftformgebotes genügt auch eine elektronische Datenfernübertragung (zB. per E-Mail) oder per Telefax.

Der Kunde verpflichtet sich, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf allfällige Rechtsnachfolger zu überbinden.

Der Kunde verzichtet darauf, den Vertrag – aus welchem Rechtsgrund auch immer – , insbesondere aber wegen Irrtums, Wegfall der Geschäftsgrundlage, und Verkürzung über die Hälfte anzufechten oder Einreden – aus welchem Titel auch immer, insbesondere aus den genannten Rechtsgründen – zu erheben.

Für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als gesetzliche Regelungen nicht zwingend andere Bestimmungen vorsehen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsteile verpflichten sich an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu setzen, welche dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Dies gilt analog auch für allfällige Vertragslücken.