fbpx Zum Inhalt springen

Skiführer

Glossar

Staatlich geprüfter Skiführer

Wie wird man eigentlich Skiführer?

Die Skiführerausbildung ist gesetzlich geregelt. Zuständig sind die Landesskilehrerverbände. Die Landesskilehrerverbände haben die Durchführung des Ausbildungslehrgangs zum Skiführer an den Tiroler Skilehrerverband übertragen.
 
Zugelassen zur Skiführerausbildung wird, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
  • abgeschlossene Diplomskilehrerausbildung
  • positive Skiführer-Eignungsprüfung
  • Tourenbericht von 10 absolvierten Skitouren
  • ärztliche Bestätigung über die körperliche Eignung

Die praktische Alpinausbildung für Skilehrer in Österreich beginnt mit dem 7-tägigen Alpinkurs für Landesskilehrer. Es folgen weitere sieben Tage Alpinkurs während der staatlichen Skilehrerausbildung. Die Skiführerausbildung im Anschluss dauert rund 24 Tage. In drei Modulen werden die Kandidaten umfassend in den Fertigkeiten des Skibergsteigens unterrichtet. Dabei sind sowohl praktische als auch theoretische Inhalte Teil der Ausbildung. Insgesamt absolviert ein staatlich geprüfter Skiführer also 38 alpine Ausbildungstage.

Der theoretische Teil behandelt in jedem Fall folgende Themen:

  • Alpin- und Gletscherkunde
  • Schnee- und Lawinenkunde
  • Wetterkunde und alpine Gefahren
  • Karten- und Orientierungskunde
  • Tourenplanung und Tourenführung
  • Ausrüstungs- und Gerätekunde
  • Berufskunde und Vorschriften über das Schischulwesen und das Bergführerwesen
  • Natur- und Umweltkunde

Im praktischen Teil werden folgende Ausbildungsgegenstände vermittelt:

  • Skitourenlaufen und Skibergsteigen
  • Orientierungsfahrten
  • praktische Schnee- und Lawinenkunde
  • Bergrettungsübungen

Am Ende der Ausbildung absolvieren die Kandidaten eine kommissionelle Abschlussprüfung. Erst nach positivem Abschluss dürfen sie den Titel Diplomskilehrer und Skiführer tragen. 

Hier ein interessanter Beitrag über die Skiführerausbildung auf news.at >

Was darf ein Skiführer?

Das Skilehrerwesen (wie auch das Bergführerwesen) ist in Landesgesetzen geregelt. Nach dem Vorarlberger Schischulgesetz darf die Erteilung von Skiunterricht und das Führen und Begleiten beim Skilaufen (=Skitouren/Freeriden) nur von konzessionierten Schneesportlehrern oder im Rahmen von Skischulen erfolgen. Die Konzession berechtigt auch zum Führen von Skitouren mit alpinem Schwierigkeitsgrad. Nach dem Tiroler Skischulgesetz von 1995 sind zum erwerbsmäßige Führen und Begleiten von Personen auf Skitouren und Abfahrten im freien Skiraum außer Berg- und Skiführer nur Diplomskilehrer und Skiführer im Rahmen bewilligter Schischulen berechtigt. Skiführer dürfen auch im vergletscherten Gelände und auf winterlichen Graten bis maximal zum Schwierigkeitsgrad I (UIAA) führen. 

Die Österreichische Skischule genießt Weltruf. Nicht nur wegen der Skitechnik, für die Österreich seit jeher als Leitbild gilt. Sondern vor allem wegen dem hohen Maß an Sicherheit und Professionalität, welches die bestens ausgebildeten Lehrkräfte im Umgang mit ihren Gästen sicherstellen. Personen im freien Skiraum zu führen, über Gletscher und verschneite Grate, auf Gipfel oder bei Durchquerungen, ist eine hohe Verantwortung. Dieses Metier bleibt in Österreich nicht von ungefähr nur den Profis vorbehalten. Zum erwerbsmäßigen Führen beim Skilaufen sind in Österreich nur staatlich geprüfte Berg- und Skiführer oder Diplomskilehrer und Skiführer berechtigt!

Achte im Interesse deiner eigenen Sicherheit darauf, dass du dich nur ausgebildeten und konzessionierten Fachkräften anvertraust. Lass dir im Zweifelsfall den Bergführerausweis oder den Skilehrer/Skiführerausweis zeigen.