Gudauri – Ein Freeride-Paradies im Kaukasus
Gudauri ist in den letzten Jahren zu einem Geheimtipp für Freerider geworden. Lese jetzt, warum sich ein Freeride-Trip nach Georgien lohnt!
Die Frage „Wer darf Skitourenführen?“ beschäftigt viele Freizeitsportler. Wer sich einer geführten Skitour anschließt, vertraut auf die Kompetenz, Qualifikation und Legitimation des Führers. Nicht zuletzt hängt die eigene Sicherheit von den Entscheidungen und Führungstaktiken des Skitouren-Guides ab.
Wer darf nun Skitouren führen?
In Österreich sind zwei Berufsgruppen zum kommerziellen Führen von Skitouren berechtigt. Die erste Berufsgruppe sind staatlich geprüfte Berg- und Skiführer. Die zweite Gruppe sind Schneesportlehrer und zwar nur solche, die die staatliche Diplomskilehrer- und die Skiführerausbildung abgeschlossen haben.
Staatlich geprüfte Berg- und Skiführer müssen eine anspruchsvolle dreijährige Ausbildung absolvieren. Die Kandidaten werden in allen Facetten des Winter- und Sommeralpinismus ausgebildet. Der Ausbildung ist eine fordernde Eignungsprüfung vorangestellt, bei der die Kandidaten ihr überdurchschnittliches Eigenkönnen unter Beweis stellen müssen. Jeder Absolvent der Bergführerausbildung muss sich behördlich autorisieren lassen. Damit wird der Bergführer automatisch Mitglied im Bergführerverband und muss ein umfangreiches Versicherungspaket abschließen – alleine die Haftpflichtversicherung ist mit 8 Millionen Euro gedeckt. Damit ist nicht nur der Bergführer im Falle eines Unfalls abgesichert, sondern vor allem auch seine Gäste.
Auch Schneesportlehrer werden im Rahmen ihrer Ausbildung umfassend im alpinen Bereich ausgebildet. Skilehrer-Anwärter, die erste Ausbildungsstufe, erhalten eine Sicherheitsausbildung, dürfen jedoch ausschließlich im organisierten Skiraum unterrichten. Landesskilehrer absolvieren einen siebentägigen Alpinkurs und sind danach zum Führen auf Skirouten und auf Varianten im Nahbereich von Pisten und Aufstiegshilfen berechtigt. Aufsteigen dürfen Landesskilehrer jedoch nicht. Diplomskilehrer durchlaufen eine weitere Woche Alpinausbildung und vertiefen nochmals die Themen der alpinen Sicherheit. Der Berechtigungsumfang gegenüber dem Landesskilehrer ändert sich noch nicht. Diplomskilehrer dürfen dann, nach positiver Eignungsprüfung, zur Skiführerausbildung antreten. Die Ausbildung zum Skiführer dauert rund 24 Tage. Hier wird die Ausbildung in der alpinen Sicherheit perfektioniert. Neben theoretischen Teilen, werden Skiführer praktisch in den Bereichen Skitourenlaufen und Skibergsteigen, Orientierungsfahrten, praktische Schnee- und Lawinenkunde und Bergrettungsübungen ausgebildet. Skiführer sind zum Führen und Begleiten von Personen auf Skitouren und Abfahrten im freien Skiraum berechtigt. Der Einsatzbereich erstreckt sich dabei von klassischen Skitouren über Skihochtouren im vergletscherten Gebiet bis zum Skibergsteigen mit alpinem Schwierigkeitsgrad. Mehr Informationen zur Skiführerausbildung gibt es hier.
Der Versicherungsaspekt kommt natürlich nicht nur bei den Bergführern zum Tragen. Staatlich geprüfte Diplomskilehrer & Skiführer dürfen NUR im Rahmen einer Skischule oder mit einer aufrechten Konzession erwerbsmäßig führen. Warum ist das so? Mit der Anmeldung einer Skischule (auch einer „Ein-Mann-Skischule“) oder dem Beantragen einer Konzession müssen Skiführer ebenfalls einen Versicherungsnachweis erbringen.
"Schwarzführer sind nicht nur ein Sicherheitsrisiko. Ohne Berufshaftpflichtversicherung stehen Betroffene nach einem Unfall mit Folgeschäden oft mit leeren Händen da!"
Darf der Alpenverein Skitouren führen?
Die Bundessportakademie Innsbruck führt gemeinsam mit dem Verband alpiner Vereine Österreichs eine Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skihochtouren durch. Instruktoren für Skihochtouren dürfen Mitglieder alpiner Vereine auf Skihochtouren (Begehen von Gletschern und kurzen Gipfelanstiegen im Fels) führen. Die Ausbildung ist ausschließlich Personen zugänglich, die in Vereinen, Schulen oder anderen Non-Profit-Organisationen ehrenamtlich arbeiten. Zum erwerbsmäßigen Führen sind diese Personen nicht berechtigt. Die Ausbildung zum Instruktor für Skihochtouren dauert 12 Tage.
Neben den oben genannten Personen, gibt es noch eine weitere Gruppe, die Skitouren führen darf. In Österreich bilden sowohl das Bundesheer als auch die Polizei eigene Bergführer aus. Polizei- und Heeresbergführer erfüllen dabei Aufgaben, die mit die Erfüllung der Dienstpflichten zu tun haben. Polizeibergführer sind zum Beispiel für die Erhebung von Alpinunfällen zuständig. Heeresbergführer sind Spezialeinheiten, die im winterlichen Gebirge eingesetzt werden. Weder Polizei- noch Heeresbergführer dürfen jedoch kommerziell Skitouren führen.
Die Frage „Wer darf Skitouren führen?“ ist natürlich untrennbar mit der Erkennung von legitimierten Skiführern verbunden.
Staatlich geprüfte und befugte Berg- und Skiführer müssen einen Ausweis mit sich tragen. Ebenso sind sie am Bergführer-Abzeichen des internationalen Bergführerverbandes erkennbar. Mehr Infos zur Erkennung von Berg- und Skiführern gibt es hier.
Auch staatlich geprüfte Diplomskilehrer & Skiführer müssen sich ausweisen können. Nur, wenn sie eine gültige Skischul- oder Skilehrer-Konzession haben oder in einer Skischule beschäftigt sind, besitzen sie den Ausweis des zuständigen Landesskilehrerverbands mit einer gültigen Jahresmarke. Im Ausweis ist auch die Qualifikation des Schneesportlehrers ersichtlich. Staatlich geprüfte Skilehrer & Skiführer dürfen ebenfalls ein Abzeichen tragen.
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